Sportbootführerschein See

Geltungsbereich: Alle Schifffahrtsstraßen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.)

Der Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht. Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist.

Er ist für das Führen von Sportbooten unter Segel oder Motor, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind, vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Größe des Bootes. Das Sportboot darf allerdings nicht gewerblich genutzt werden. Er berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstraßen.


Kursablauf:
· Theorie: 6 Doppelstunden
·
Praxis: Fahrstunden nach Bedarf
·Preis : 375,-€ , incl. aller Fahrstunden + Prüfungsgebühr

Sportbootführerschein Binnen

Geltungsbereich: Alle Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Vorgeschrieben ist er für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) bis 15 m Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt.Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.

Beide Führerscheine können von Personen ab 16 Jahren erworben werden, sofern die in den Verordnungen aufgeführten Vorschriften erfüllt sind. Der Bewerber muss ein ausreichendes Sehvermögen (ggf. auch mit Sehhilfe) und
Farbunterscheidungsvermögen besitzen.

Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. (Weitere Informationen sind den Sportbootführerscheinverordnungen zu entnehmen.)

Kursablauf:         
· Theorie: 4 Doppelstunden
· Praxis: Fahrstunden nach Bedarf
· Preis : 275,-€, incl. aller Fahrstunden + Prüfungsgebühr